Hinweis: Schwerentflammbarkeit Luftballons: Oft wird nach "Schwerentflammbarkeit gemäß Brandklasse B1" gefragt: die Brandklasse B1 stammt aus der Norm DIN 4102 für Baustoffe und Bauteile. Als Baustoffe im Sinne der Norm gelten platten- und bahnenförmige Materialien, Verbundwerkstoffe, Bekleidungen, Dämmstoffe, Beschichtungen, Rohre und Formteile. (B1 = schwer entflammbar / B2 = normal entflammbar / B3 = leicht entflammbar). Nach gesetzlichen Vorgaben aus der Beherbergungsverordnung, Versammlungsstätten-verordnung usw. müssen viele Dekorationsgegenstände und Vorhänge schwer entflammbar B1 nach DIN 4102 sein.
Generell sind Natur-Latexballons und Folienballons als unproblematisch anzusehen, da sie per Definition nicht unter die DIN 4102 fallen und zudem nicht leicht entflammbar sind.
Sie dürfen jedoch nur mit Luft oder einem nicht brennbaren Sicherheitsgas (Helium / Ballongas) befüllt werden.
Entflammbarkeit von Luftballons
Luftballons aus Naturkautschuklatex gelten gemäß der europäischen Spielzeugrichtlinie als Spielzeug und unterliegen daher den Anforderungen der europäischen Norm EN 71-1 (Sicherheit von Spielzeug – Mechanische und physikalische Eigenschaften).
Die Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit von Spielzeug sind in der Norm EN 71-2 (Sicherheit von Spielzeug – Entflammbarkeit) geregelt.
Diese Norm definiert zunächst allgemeine Anforderungen an die Entflammbarkeit von Spielzeug. Darüber hinaus enthält sie zusätzliche Anforderungen für bestimmte Spielzeugkategorien, beispielsweise Spielzeuge mit Haaren, Bärten, Masken oder Perücken.
Luftballons unterliegen im Rahmen dieser Norm ausschließlich den allgemeinen Anforderungen zur Entflammbarkeit.
Materialien und Stoffe
Gemäß EN 71-2 dürfen bei der Herstellung von Spielzeug insbesondere folgende Materialien nicht verwendet werden:
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Zelluloid oder Materialien mit vergleichbarem Brennverhalten (ausgenommen bei Verwendung in Lacken oder Beschichtungen)
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Materialien mit haariger oder faseriger Oberfläche, die bei Annäherung an eine Flamme ein schnelles Oberflächenabbrennen begünstigen können
Darüber hinaus darf Spielzeug keine entzündlichen Gase, hochentzündlichen Flüssigkeiten, leicht entzündlichen Flüssigkeiten oder leicht entzündlichen festen Stoffe enthalten.
Die von uns angebotenen Luftballons entsprechen nach unserem Kenntnisstand den Anforderungen der EN 71-1 sowie EN 71-2.
Hinweis zur Brandklassifizierung nach DIN 4102
Gelegentlich wird nach der Schwerentflammbarkeit von Luftballons gemäß Brandklasse B1 nach DIN 4102 gefragt.
Die Norm DIN 4102 bezieht sich auf die Brandklassifizierung von Baustoffen und Bauteilen. Hierunter fallen unter anderem:
Die Brandklassen sind wie folgt definiert:
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B1: schwer entflammbar
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B2: normal entflammbar
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B3: leicht entflammbar
Latex- und Folienballons sind grundsätzlich entflammbare Produkte. Nach allgemeiner Auslegung fallen sie jedoch nicht in den Anwendungsbereich der DIN 4102, da sie nicht als Baustoffe im Sinne dieser Norm gelten.
Verwendung bei Veranstaltungen
Bei der Verwendung von Luftballons im Rahmen von Veranstaltungen können je nach Veranstaltungsort zusätzliche Anforderungen der örtlichen Behörden, Brandschutzdienststellen oder Veranstalter gelten.
Ballons sollten ausschließlich mit Luft oder einem nicht brennbaren Gas befüllt werden. Entsprechende Hinweise finden sich unter anderem in Merkblättern von Feuerwehrverbänden sowie in Sicherheitsrichtlinien von Messe- und Veranstaltungszentren.